Formen der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft – Baubiologen und andere Experten
Fördermitgliedschaft – Hersteller/Importeure, Großhandel und sonstige
Fachmitgliedschaft – Verarbeiter, Dienstleister und Einzelhandel
Verbände, Vereine, Institute
Senioren, Studenten, Lehrlinge
Ehrenmitglieder
Freund der Baubiologie

 

Ordentliche Mitglieder sind solche, die die erforderliche baubiologische Qualifikation und berufliche Praxis mitbringen und die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen.  Ordentliche Mitglieder haben die Pflicht sich in das Geschehen des Instituts einzubringen, die Geschicke des Instituts mitzulenken und bei den Projekten des Instituts als kompetenter, baubiologisch denkender Professionist mitzuarbeiten.

Grundsätzlich kann ordentiches Mitglied des b b i werden, wer:
– sein Interesse (schriftlich) beim Vorstand deponiert und
– die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt;
– zwei ordentliche Mitglieder des b b i als Bürgen nennt und gegebenenfalls über Aufforderung Arbeitsproben vorlegt.

Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beläuft sich ab 2010 auf Euro 350,- pro Jahr. Die einmalige Einschreibgebühr beträgt Euro 250,-.
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Fachmitglieder 
sind Verarbeiter, Dienstleister und Einzelhandel.
Grundsätzlich kann Fachmitglied des b b i werden, wer:
– sein Interesse (schriftlich) beim Vorstand deponiert und
– die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt;
– zwei ordentliche Mitglieder des b b i als Bürgen nennt.

Über die Aufnahme von Fachmitgliedern entscheidet der Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag für Fachmitglieder beläuft sich ab 2017 auf Euro 350,- pro Jahr. Die einmalige Einschreibgebühr von Euro 250,- entfällt.
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Fördermitglieder sind Firmen, die im Rahmen des b b i die Möglichkeit haben sich und ihre Leistungen zu präsentieren, beispielsweise über Fachregale in den Räumlichkeiten des b b i, über Vitrinen und im Netzknoten Baubiologie.

Grundsätzlich kann Fördermitglied des b b i werden, wer:
– sein Interesse (schriftlich) beim Vorstand deponiert und
– die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt;
– zwei ordentliche Mitglieder des b b i als Bürgen nennt und gegebenenfalls über Aufforderung Arbeitsproben vorlegt.

Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beläuft sich ab 2017 auf Euro 500,- pro Jahr. Die einmalige Einschreibgebühr beträgt Euro 250,-.
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Seniorenmitglieder
sowie Studenten und Auszubildende sind Personen, die die baubiologischen Kriterien erfüllen. Sie bezahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag und können an den Veranstaltungen des b b i teilnehmen.

Grundsätzlich kann Senior / Studenten bzw. Azubi -Mitglied des b b i werden, wer :
– sein Interesse (schriftlich) beim Vorstand deponiert und
– die Antragsformulare vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt;
– zwei ordentliche Mitglieder des b b i als Bürgen nennt und gegebenenfalls über Aufforderung Arbeitsproben vorlegt.

Über die Aufnahme von Senioren / Studenten und Auzubildende entscheidet der Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich ab 2017 auf Euro 90,- pro Jahr. Die einmalige Einschreibgebühr entfällt.
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